Extra Jahr Garantie für Ihren Drucker oder Drucker/Schneideplotter

Mit MAX Warranty verlängern Sie die Garantieperiode für Ihren Roland-Drucker oder integrierten Drucker/Schneideplotter. Wenn Sie Ihr Gerät ausschließlich mit ECO-SOL MAX-Tinten verwenden, haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche Garantie für das zweite Jahr (das erste Jahr fällt unter die Standardgarantie).

MAX Warranty ist eine Garantie auf Hardware und Druckköpfe, sofern diese innerhalb der festgelegten Lebensdauer von sechs Milliarden Rasterpunkten einen Defekt aufweisen. Die Garantie gilt nicht für Arbeitszeit, Anfahrtskosten und Verschleißteile, die im Kostpreis der Wartung inbegriffen sind.

Sie müssen keinen Antrag für MAX Warranty einreichen. Ihr autorisierter Händler garantiert hierfür, und auf MyRoland können Sie alles genau verfolgen.

Bedingungen

Wenn Sie Anspruch auf die MAX Warranty erheben möchten, muss einigen Bedingungen entsprochen werden. Diese sind:

  • Sie müssen sowohl Ihr Gerät als auch die Tinte und die Verschleißteile bei einem autorisierten Roland-Händler kaufen.
  • Sie müssen den Wartungsplan Ihres Roland-Gerätes genau einhalten. Dieser Plan sieht eine halbjährliche Wartung vor. 
    Die Wartung ist von einem autorisierten Roland Service-Center auszuführen.
    Der Nachweis über die erfolgte Wartung ist anhand einer Rechnung und Reparaturschein zu führen. 
  • Sie nutzen Ihr Gerät ausschließlich mit ECO-SOL MAX-Tinten. Dies wird auf zweierlei Weise überprüft:
    auf der Grundlage der Rechnungen von autorisierten Roland-Händlern
    anhand der Service- und Verlaufsberichte des Gerätes.
  • Sie kauften Ihr Roland-Gerät nach dem 1. Mai 2009.

Ausnahme: Wenn Sie ein Roland-Gerät zwischen 1. Dezember 2008 und 30. April 2009 kauften, können Sie ebenfalls Anspruch auf die MAX Warranty machen. Sie können lediglich dann Anspruch erheben, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sechs Monate nach dem Kauf des Geräts eine Wartung von einem autorisierten Roland Service-Center ausführen ließen. Der Nachweis über die erfolgte Wartung ist anhand der Rechnung, Reparaturschein und des Verlaufsberichtes zu führen.


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